Qualitätsstandards des Vereins Projekt 21 II e.V. zur Arbeit mit Ausgestiegenen als Referenten

Vorwort

PDF: Qualitätsstandards Projekt 21 II e.V.

Der Verein Projekt 21 II e.V. bietet bereits seit 2009 Vorträge bzw. Workshops mit Aussteigern aus der rechten Szene an und kann damit seine Expertise in diesem Themenfeld auf eine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Aussteigern als Referenten stützen.

Im Jahr 2013/2014 wurde das Projekt „Authentische Prävention“ im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums durch die proVal GbR unter Leitung von Prof. Dr. Lobermeier erfolgreich evaluiert.

Das Interesse und die Nachfrage nach „Erlebnisberichten“ von Aussteigern sind seit 2009 stetig angestiegen. Die Arbeit mit Aussteigern als Referenten ist nicht unumstritten. Dies hat sowohl gerechtfertigte als auch ideologische Gründe.

Der Verein Projekt 21 II e.V. ist aber grundsätzlich der Auffassung, dass „Aussteigerberichte“ einen essentiellen Beitrag zum Schutz der Demokratie leisten können, wenn nicht gar unverzichtbar sind, um einen glaubwürdigen und nachhaltigen Eindruck vor den Gefahren des Extremismus bei den Rezipienten zu hinterlassen. Ohne derartiger Berichte aus „Erster-Hand“, gäbe es nur „staatliche“ Informationsvermittler, deren Glaubwürdigkeit stets angezweifelt werden könnte. Der Bericht aus „Erster-Hand“ eines Aussteigers, wird gerade bei Jugendlichen, die ihre Werteorientierung im rechten Spektrum suchen, als noch nicht „systemverfälscht“ wahrgenommen.

Der Verein Projekt 21 II e.V. sieht sich im Hinblick auf diverse Empfehlungen zur „Arbeit mit Aussteigern als Referenten“ verpflichtet, seine entwickelten Qualitätsstandards Interessenten offenzulegen, die geeignet sind, den Erfolg einer solchen Maßnahme praxisgerecht sicher zu stellen.

Um dies zu gewährleisten, basieren diese Qualitätsstandards sowohl auf unserer eigenen langjährigen praktischen Arbeit und Erfahrung, als auch auf der Expertise von eingebundenen Klassen- und Fachlehrern sowie dem Ergebnis der Evaluation durch Prof. Dr. Olaf Lobermeier der proVal GbR Hannover.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Qualitätsstandards zur Arbeit mit Ausgestiegenen als Referenten

Einleitung

Rezipienten einer Veranstaltung mit einem Aussteiger können grundsätzlich sein: Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, Erzieher, Lehrer und andere pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren sowie sonstige staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.

Hier ist zu beachten, dass bei erwachsenen Rezipienten die Zielsetzung einer solchen Maßnahme einen anderen strategischen Ansatz verfolgt als bei Jugendlichen. Bei der Erwachsenenbildung mit einem Aussteiger liegt der Fokus auf der Sensibilisierung und Qualifikation, bei Jugendlichen liegt der Fokus hingegen auf Sensibilisierung und Prävention.

Grundsätzlich gemein haben beide Ansätze, dass mit der Maßnahme unter anderem eine Sensibilisierung in Bezug auf Ein- und Ausstiegsmotive und -prozesse sowie das Erkennen von Formen rechter Kultur im Umfeld erreicht werden soll. Die Möglichkeit der Sensibilisierung und Qualifizierung im Bereich Zugangs- und Ansprachemöglichkeiten, Interventionsformen und Arbeitsweisen professioneller Ausstiegsberatungen sollte erwachsenen Rezipienten vorbehalten bleiben.

Die Hauptzielsetzung bei Veranstaltungen mit einem Aussteiger vor Jugendlichen ist die Prävention vor den Gefahren des Extremismus. Dies setzt Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit einer Präventionsveranstaltung voraus. Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit kann durch den Einsatz des authentischen Elements des Aussteigers erreicht werden.

Diese „Authentische Prävention“ soll auf erlebnisorientierter und emotional glaubhafter Weise nachhaltig über die Gefahren des Extremismus aufklären und zur Zivilcourage ermuntern. Durch diese Herangehensweise soll die Gleichgültigkeit und um sich greifende Akzeptanz gegenüber extremistischen Bestrebungen, die Präsenz und der Einfluss eines organisierten Rechtsextremismus und das Ausbreiten einer rechtsradikalen Jugendkultur und ihrer Symbole und Einstellungen gestoppt werden. Nur durch diesen authentischen Ansatz wird die Nachhaltigkeit besonders gefördert und die Werte: Demokratie, Toleranz und Solidarität eines selbstbewussten Gemeinwesens im Ergebnis geachtet.

Eine Erwachsenenqualifizierung kann dieses Element nicht ersetzen. Qualifizierte Erwachsene werden im Rahmen eigener Veranstaltungen ohne Aussteiger immer nur Informationsvermittler sein können und damit an Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit, mithin an der Zielwirkung der eigenen Veranstaltung hin zur Prävention verlieren.

Der Fokus der Veranstaltungen mit einem Aussteiger sollte daher primär auf der Hauptzielgruppe der Jugendlichen liegen, da bisher kein anderes Element mehr Potential in Bezug auf die Vermittlung von Glaubwürdigkeit aufweist als der „Erlebnisbericht“ eines Aussteigers.

Qualifizierte Erwachsene sind aber immer im Rahmen der Vor- und Nachbereitung von Präventionsveranstaltungen mit einem Aussteiger von essentieller Bedeutung.

Die nachfolgenden Qualitätsstandards beziehen sich auf die „Authentische Prävention“ und unterteilen sich in Standards für Jugendliche als Rezipienten und Aussteiger als Referenten.

Qualitätsstandards für Veranstaltungen im Sinne der „Authentischen Prävention“

Innerhalb der Rezipienten nehmen „Jugendliche“ aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit und ihrer intellektuellen Formbarkeit eine besondere Stellung ein, die den Bedarf an Qualitätsstandards besonders begründet.

Nachfolgende Qualitätsstandards sollten bei Veranstaltungen mit „Aussteigerberichten“ für Jugendliche an Schulen grundsätzlich eingehalten werden:

Standards für Jugendliche als Rezipienten

  • Inhaltlich sollte eine Sensibilisierung in Bezug auf Ein- und Ausstiegsmotive und -prozesse sowie das Erkennen von Formen rechter Kultur im Umfeld liegen. Es sollten Handlungsoptionen aufgezeigt werden, wie der Einstieg in die rechte Szene vermeidbar ist. Es sollte bei der selbstreflektierten Biografie des Ausgestiegenen auch die Betroffenenperspektive eingenommen werden. Reißerische und gewaltreiche inhaltliche Darstellungen des Szenegeschehens und detaillierte kriminelle Verhaltensweisen sind zu vermeiden.

    Hier kommt es ganz auf die spezifische Schulart, der Vorbereitung durch die Fachlehrer und den Wissensstand der Jugendlichen an. Dies sollte im Rahmen eines Vorgesprächs erörtert werden.
  • Die Veranstaltung sollte grundsätzlich erst ab der Altersklasse „14 Jahre“, d.h. ab der Klassenstufe 8 durchgeführt werden.

    Eine Durchführung der Veranstaltung in einer niedrigeren Klassenstufe ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, da es den Schülern häufig an der erforderlichen Reife mangelt und daher andere Formate geeigneter erscheinen.
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich ergeben, wenn an der Schule konkrete Probleme oder Auffälligkeiten im Themenfeld bekannt werden, zum Beispiel die Gefahr einer Rekrutierung besteht. In diesem Fall sollte nach Abwägung der Umstände und Interessen eine Präventionsveranstaltung mit einem Aussteiger bereits in der 7. Klasse durchgeführt werden.
    Empfohlen wird die Durchführung ab der Klassenstufe 8 und nicht erst in der Klassenstufe 9. Zwar beschäftigen sich die Jugendlichen erst in der 9. Klasse mit dem historischen Nationalsozialismus, die Rekrutierung für die rechte Szene erfolgt aber erfahrungsgemäß schon in den Klassen 7 und 8. Dies hätte zur Folge, dass sich bei diesen Schülern im Rahmen ihrer Werteentwicklung bereits mindestens 1 Jahr lang rechtes Gedankengut verfestigen könnte. Um dies zu vermeiden, muss der Schüler im Rekrutierungsalter in der Lage sein, ein ihm bekanntes Gefahrenbild aus der Veranstaltung wieder zu erkennen.
    Im Hinblick auf die stattgefundenen „Fridays-for-Future“-Klimaaktionen kann in diesem Zusammenhang auch nicht auf ein zu geringes politisches Verständnis bei Jugendlichen der 8. Klassenstufe verwiesen werden.


  • Es wird angeregt die Veranstaltung als Schlüsselveranstaltung im Rahmen einer Themenwoche durchzuführen. Die Einbettung in mindestens eine Doppelstunde ist grundsätzlich zu empfehlen, um eine nachhaltige Wirkung zu entfalten.

    Jede Schule hat ihre eigenen spezifischen Probleme im Themengebiet. Insofern ist es wichtig, dass die Schulleitung bzw. der beauftragte Lehrer eine geeignete Projektform findet. Die Einbettung in eine Unterrichtseinheit greift dabei meistens zu kurz.  
  • Die maximale Gruppengröße sollte 50 Personen bzw. 2 Klassen umfassen; kleinere Gruppen sind zu bevorzugen.

    Um die Veranstaltung zum Beispiel als Schlüsselveranstaltung in eine Themenwoche integrieren zu können, ist eine Teilnehmerzahl von 50 Personen vertretbar, da durch eine Themenwoche die Nachhaltigkeit befördert wird. Bei der Gestaltung und Entwicklung von Präventionsprojekten an der Schule benötigt der beauftragte Lehrer erfahrungsgemäß ein Maß an Freiheit, welches nicht durch die Vorgabe von Dauer und Gruppengröße beschränkt werden sollte. Im Rahmen der Vorabsprache sollten aber die schulspezifischen Rahmenbedingungen zur Einbindung der Veranstaltung in ein Präventionsprojekt besprochen und gegebenenfalls hinweisende Unterstützung geleistet werden.

  • Die Veranstaltung ist ohne Vor- und Nachbereitung durch den beauftragten Klassen- oder Fachlehrer nicht durchzuführen. Bei der Vor- und Nachbereitung sollte der thematische Schwerpunkt neben dem Rechtsextremismus auch auf Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF), der Bedeutung von Abwertungsideologien und Gewaltakzeptanz sowie Organisations- und Aktionsformen liegen. Die Perspektive der Opfersicht rechtsextremer und rassistischer Gewalt ist dabei unverzichtbar.

    Auch hier ist es wichtig, dass der beauftragte Lehrer die schulspezifischen Probleme in den Fokus rückt und die benannten Themen als Anregung versteht.

  • Mit dem Veranstalter sollte ein Vorgespräch geführt werden, dabei sollten die Erwartungen und Rahmenbedingungen (Dauer, Gruppengröße usw.), die Vor- und Nachbereitung sowie die Auswertung und Qualitätssicherung besprochen werden.

    In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass der beauftragte Lehrer an einer Präventionsveranstaltung an einer anderen Schule teilnimmt.

  • Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig, sollte aber verbindlich geregelt werden.

    Gerade bei Opfern und Betroffenen im Themengebiet ist sensibel zu agieren. Die Veranstaltung sollte daher mit einem Elternbrief angekündigt und die Teilnahme des Schülers von den Sorgeberechtigten bestätigt oder abgelehnt werden können.

  • Die Anwesenheit des Klassen- bzw. Fachlehrers ist unter anderem auch für die Nachbereitung verpflichtend.

    Es wird empfohlen, dass darüber hinaus auch weitere Interessenten (zum Beispiel Elternsprecher und Schulsozialarbeiter) die Veranstaltung wahrnehmen.

Standards für Veranstalter und Referenten

  • Die Veranstaltungen werden durch Referenten, die erfolgreich aus der extremistischen Szene ausgestiegen sind begleitet.

    Es treten nur Referenten auf, die sich im Rahmen eines freiwilligen und erfolgreichen Ausstiegsprozesses kritisch mit ihrer menschenverachtenden Vergangenheit auseinandergesetzt, distanziert und einem Leben zugewendet haben, dass mit den Werten des Grundgesetzes in Einklang steht.
    Das Auftreten und der Sprachgebrauch ist nicht zu verwechseln mit dem Stand des Reflexions- und Ausstiegsprozesses. Der Ausstiegsprozess kann erfolgreich sein, auch wenn der Ausgestiegene eine eher konservative Meinung vertritt. Gerade in dem Wechselspiel des „Aussteigerberichts“ hin zur „Gegenwart“ kann es immer noch zum Gebrauch rechter oder negativ konnotierter Termini kommen. (Freund – Kamerad)
    Kraftausdrücke oder herabwürdigende Konnotationen sollten vermieden werden, sind aber nicht ausgeschlossen, soweit dies noch zum herkömmlichen einfachen Sprachgebrauch gehört. (Dritte Welt – Eine Welt, Indianer, Eskimo, Zigeuner etc.)
    Pädagogische Fachkenntnisse des Referenten sind nicht erforderlich, da der Ablauf bei Veranstaltungen vor Jugendlichen grundsätzlich von einem Mitglied des Veranstalters moderiert wird.


  • Die Referenten treten freiwillig auf. Eine Vor- und Nachbereitung für den Referenten ist bei den ersten Veranstaltungen verpflichtend, im Übrigen zu empfehlen. Dabei sollten die Erwartungen und die Erfahrungen des Aussteigers als „Referent“ reflektiert werden.

    Ausgestiegene, die beginnen als Referenten aufzutreten, sollten immer mit einem „erfahrenen Referenten“ und dem Moderator vor Jugendlichen auftreten.

  • Die Anzahl der Veranstaltungen mit einer einzelnen Person ist nicht zu begrenzen, soweit diese Person einer artfremden Tätigkeit im Hauptberuf nachgeht.

    Der erfolgreiche Ausstiegsprozess wird nicht dadurch gefährdet, dass diese Person häufiger vor Jugendlichen spricht. Eher das Gegenteil ist der Fall, da der Aussteiger immer wieder mit Fragen von Jugendlichen zu seinen menschenverachtenden Taten konfrontiert wird. Durch die sich anschließende Reflektion, wird erfahrungsgemäß die Abscheu zur eigenen Tat manifestiert.

    Unsere eingeholten Evaluationen durch Fachlehrer und Schulsozialarbeiter haben ergeben, dass die Glaubwürdigkeit des Aussteigers nicht durch die Häufigkeit der Auftritte abnimmt. Die Glaubwürdigkeit des Aussteigers wird eher gesteigert, wenn der Aussteiger Erfahrungen als Referent sammeln kann und dadurch in der Lage ist, auf schulspezifische Bedürfnisse einzugehen.
     
    Für ein sogenanntes „Umlabeln“ vom „Neonazi“ zum „Aussteiger“ ist kein Raum, denn dies unterstellt, dass es keinen erfolgreichen Ausstiegsprozess geben kann. Dem wird entschieden widersprochen.
  • Die Veranstaltung wird grundsätzlich durch einen Mitarbeiter (Moderator) begleitet und moderiert.

    Hierzu haben wir festgestellt, dass dies im Bereich der Qualifikation Erwachsener mangels Schutzbedürftigkeit nicht eine zwingende Voraussetzung sein muss und vom jeweiligen Einzelfall der Person des Aussteigers abhängt.
    Auch für einen Ausgestiegenen gibt es ein Leben danach. Auch er hat im Einzelfall das Recht, ein anerkanntes Mitglied der Gesellschaft zu werden. Dies ist zum Beispiel dann anzunehmen, wenn diese Person sich nebenberuflich seit vielen Jahren in Projekte für Demokratie und Toleranz einbringt.


  • Dem Referenten sind für seine Tätigkeit ein Honorar und Reisekosten zu zahlen. Die Höhe des Honorars bemisst sich nach den zu kompensierenden Lohn- und Gehaltsausfällen, zumindest ist eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Ein finanzieller Anreiz ist zu vermeiden, soweit der Referent keiner artfremden Tätigkeit im Hauptberuf nachgeht.

    Nach unserer Auffassung ist der „Aussteigerbericht“ vor Ort ein effizientes Mittel, um eine Vielzahl an Teilnehmern glaubwürdig und nachhaltig zu erreichen und damit erfolgreich präventiv im Themengebiet tätig sein zu können. Die Erfahrungen des Aussteigers sind insofern für die Gesellschaft ein wertvolles Gut zum Schutz der Demokratie, die in Bezug auf ihre Glaubwürdigkeit aus „Erster-Hand“ durch nichts zu ersetzen sind. Für den Erhalt des authentischen Elements sollte daher auch ein moderater finanzieller Anreiz gegeben werden, wenn der Referent ansonsten einer artfremden Tätigkeit im Hauptberuf nachgeht.
  • Die Sicherheit der Referenten ist stets zu gewährleisten.

    In diesem Zusammenhang wird die Durchführung von Veranstaltungen empfohlen, zu denen nur ein geschlossener Personenkreis Zugang hat. Die konkrete Veranstaltung sollte nicht öffentlich beworben werden.

  • Die Jugendlichen sind methodisch-didaktisch in die Veranstaltung mit einzubeziehen. Ein Medieneinsatz (zum Beispiel Film, Präsentation, Kopien, Anschauungsmaterial o.ä.) wird empfohlen.

  • Wie bereits oben erwähnt, sollten beauftragte Lehrer, die das Projekt noch nicht kennen, mit dem Veranstalter ein Vorgespräch führen. Das persönliche Kennenlernen des Ausgestiegenen wird dabei angeregt. Dieses Vorgespräch sollte mittels einer Videokonferenz durchgeführt werden.

    Bei diesem Gespräch kann der beauftragte Lehrer sich einen Eindruck sowohl von der Glaubwürdigkeit des Ausstiegs, als auch von der Projektgeeignetheit des Ausgestiegenen im Hinblick auf Auftreten und Sprachgebrauch verschaffen.

    Leider bestehen nicht immer die technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videokonferenz. Daher hat es sich bei uns bewährt, dass der beauftragte Lehrer an einer unserer Veranstaltungen an einer anderen Schule als Interessent teilnimmt und sich auf unserer Webseite www.projekt21ii.de informiert.