Storch Heinar vs. Thor Steinar
Storch Heinar vs. Thor Steinar
Nürnberg – Nun ist es soweit, die Satirefigur «Storch Heinar» darf weiterhin fröhlich flattern. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat erwartungsgemäß am Mittwoch die Klage eines Unternehmens, die die in rechtsextremen Kreisen beliebte Kleidermarke «Thor Steinar» herstellt, weitgehend abgewiesen.
So wurde darauf verwiesen, dass keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und der Persiflage bestehe. Auch eine Herabsetzung oder Verunglimpfung der Kennzeichen und Waren der brandenburgischen Firma bestehe nicht.
Das Gericht betonte, dass ein Verbot schon alleine deshalb nicht infrage kam, weil die satirische Auseinandersetzung mit der umstrittenen Kleidermarke von den Grundrechten der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt sei. Nur hinsichtlich eines geschützten Schriftzuges – Wüstenfuchs – hat das Unternehmen Recht bekommen.
Die Firma darf die Kosten des Rechtsstreits deshalb nur zu 94 Prozent tragen; der Streitwert wurde auf 180 000 Euro festgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Beklagten freuen sich über 100% Werbung.
Die Kleidermarke «Thor Steinar» ist seit längerem umstritten. Der Brandenburger Verfassungsschutz warnte 2009 in einer Broschüre, dass sie im «aktionsorientierten Rechtsextremismus» getragen werde. In mehreren Städten klagten zuletzt die Vermieter, weil das Unternehmen ihnen beim Abschluss der Verträge den Hintergrund der Marke verheimlicht habe. In Nürnberg organisiert die Gewerkschaft Verdi wöchentliche Mahnwachen vor dem Thor-Steinar-Laden. Selbst in der rechten Szene ist die Marke nicht immer populär: Ihre hohen Preise würden die Käufer zwingen, sich zu verschulden, wenn sie sich dem «rechten Lifestyle» anpassen wollten, heißt es in Internetforen.